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Dolmetschen


Beim Dolmetschen wird zwischen mehreren Techniken differenziert:

Konsekutivdolmetschen

Hier wechseln sich die beteiligten Sprecher und der oder die Dolmetscher in relativ kurzen Intervallen ab. Diese Form benötigt relativ viel Zeit, weil die Sprecher dem Dolmetscher jeweils Gelegenheit zur Wiedergabe der Übersetzung geben müssen. Ein Vorteil dieser Form ist, dass der Dolmetscher jeweils sinnvolle Einheiten des Gesprochenen als Ganzes übersetzen kann, was zur Qualität, Verständlichkeit und Natürlichkeit der Wiedergabe in der Zielsprache beiträgt. Konsekutivdolmetschen eignet sich am besten für Gruppenführungen und Rundgänge, kleinere Delegationen, Eheschließung beim Standesamt, kann aber bei Bedarf auch auf Konferenzen gebraucht werden. Für (größere) Konferenzen ist jedoch das Simultandolmetschen (Kabinendolmetschen) fast immer die erste Wahl.

Simultandolmetschen (Kabinendolmetschen/Konferenzdolmetschen)

Diese Technik des direkten Dolmetschens erfordert möglichst geringe Zeitverzögerung, ohne das Ende eines Satzes oder Redebeitrags abzuwarten. Dieses beschleunigt die Kommunikation erheblich, es ist aber in aller Regel unerlässlich, die Verwendung technischer Hilfsmittel, wie Kopfhörer und/oder schalldichter Dolmetscherkabinen sicherzustellen, um einen ruhigen Ablauf der Kommunikation zu gewährleisten.

Der Dolmetscher muss hierbei gleichzeitig zuhören und übersetzen, wodurch die Arbeitsbelastung beim Kabinendolmetschen enorm ist. Auf Konferenzen werden Dolmetscher üblicherweise im Halbstundentakt ausgewechselt. Aufgrund der hohen fachlichen Anforderungen beim Simultandolmetschen mit viel Fachlexik, verlangen viele Dolmetscher Wochen im Voraus die Zustellung vieler Informationen rund um die Agenda, wobei thematische Schwerpunkte oder wenigstens ein Teil oder ganze Redebeiträge mehrere Tage oder Wochen im Voraus zu übersenden sind. Damit hat der Dolmetscher genügend Zeit, sich mit der Fachlexik und dem Sprachduktus der Vortragenden vertraut zu machen. Da das Simultandolmetschen vor allem auf Konferenzen benötigt wird, nennt man es oft auch Konferenzdolmetschen.

Die Bezeichnung „Konferenzdolmetscher“ ist keine offiziell geschützte Berufsbezeichnung – anders als beispielsweise die in Berlin amtlich lizenzierte und geschützte Bezeichnung „Für die Berliner Gerichte und Notare allgemein beeidigter Dolmetscher und ermächtigter Übersetzer“.

Weitere Informationen zu Formen des Dolmetschens, von der "Generaldirektion Dolmetschen" der Europäischen Union

Steht solche Technik nicht zur Verfügung, kommt behelfsweise eine abgeleitete Form des Simultandolmetschens: das Flüsterdolmetschen zum Einsatz.

Flüsterdolmetschen

Flüsterdolmetschen ist eine Sonderform des Simultandolmetschens, die sich nur für bestimmte Situationen eignet. Hierbei steht oder sitzt der Dolmetscher hinter (oder neben) der Person (oder hinter max. 2 bis 3 Personen, für die gedolmetscht wird) und flüstert diesen die Verdolmetschung der Redebeiträge zu. Der Vorteil des Flüsterdolmetschens gegenüber dem Konsekutivdolmetschen ist Zeitersparnis, weil direkt (simultan) gedolmetscht (geflüstert) wird. Der Nachteil liegt in der Eignung des Flüsterdolmetschens für nur eine Person oder für einen kleineren Personenkreis ( max. 2 bis 3 Personen), ansonsten müsste lauter gedolmetscht werden, wodurch es zu erheblichen akustischen Interferenzen und Missverständnissen käme.

Auch hier ist es üblich (zumindest bei Dolmetschereinsätzen ganztags), mindestens zwei Konferenzdolmetscher einzusetzen, die – aus Gründen der Akustik und im Interesse der Teilnehmer – immer nur für einen oder höchstens zwei bis drei Zuhörer dolmetschen.

Wenn Sie mich für eine der oben genannten Dolmetschertechniken, insbesondere das Simultandolmetschen( Kabinendolmetschen) als Konferenzdolmetscher engagieren möchten, so bitte ich Sie, mir im Voraus möglichst viele Informationen rund um das betreffende Thema zukommen zu lassen.

Auf Wunsch übersende ich Ihnen meine Referenzliste mit den für Sie relevanten Empfehlungen.



Als kroatischer Muttersprachler kann ich Sie bei allen Anliegen unterstützen, bei denen es auf Kenntnis von Sprache, Land und Leuten ankommt - z.B. bei der Knüpfung geschäftlicher Kontakte, als Simultan- und Konferenzdolmetscher auf internationalen Messen oder als staatlich anerkannter Gerichtsdolmetscher bei Standesamt und anderen Behörden.

Wenn Sie eine Anfrage haben, kontaktieren Sie mich gern auf einem der folgenden Wege oder senden Sie mir einfach unverbindlich die zu übersetzenden Dokumente eingescannt per Mail, per Fax oder in Kopie per Post zu. Auf Wunsch erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung per Post bundesweit innerhalb von zwei Werktagen ab Auftragserteilung.

Ihre Anfrage wird noch am gleichen Tag beantwortet.

Tel.:+49(0)30 -897 30 151
Fax:+49(0)30 -897 84 472
Mobil:+49(0)179 -672 65 44
E-Mail:info@jezik.de

Für die Berliner Gerichte und Notare allgemein beeidigter
Dolmetscher und ermächtigter Übersetzer (Landgericht Berlin)

Stjepan Škorić
Südwestkorso 34
14197 Berlin